Brandschutztipps

Rauchwarnmelder

Im Schlaf vom Brandrauch überrascht, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu bringen! Jährlich sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Wohnungsbränden. Viele von ihnen hätten überlebt, wären sie nur rechtzeitig gewarnt worden.

Rauchmelder können bereits geringe Mengen Brandrauch in der Raumluft wahrnehmen und so rechtzeitig vor seinen Gefahren warnen. Es handelt sich dabei um kleine, batteriebetriebene Geräte, die Rauch mit Hilfe einer optischen Messzelle erkennen und mit einem lauten, durchdringenden Alarmton warnen.

In Bayern ist die Installation seit 2013 in Neubauten Pflicht, seit 1. Januar 2018 müssen auch in bereits bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder vorhanden sein.

 


Verhalten im Brandfall

Die meisten Brandopfer sind nicht durch Feuer oder Flammen zu beklagen, sondern durch das Einatmen von Rauchgasen! Beachten Sie deshalb die folgenden Regeln:

      1. Bewahren Sie Ruhe.
      2. Unternehmen Sie keine Löschversuche bei einem Feuer, das über die Größe eines Entstehungsbrandes hinausgeht.
      3. Verlassen Sie umgehend Wohnung, Büro oder sonstige Gefahrenbereiche. Vergeuden Sie keine Zeit, weil Sie noch was mitnehmen wollen. Nichts ist so wertvoll wie Ihre Gesundheit!
      4. Ziehen Sie jede Türe, durch die Sie hindurch gehen, hinter sich zu, damit sich der Rauch nicht weiter ausbreiten kann. Türen nicht absperren, Schlüssel mitnehmen.
      5. Melden Sie den Brand über die Notrufnummer 112.
      6. Alarmieren Sie andere Hausbewohner oder Kollegen. Helfen Sie Kindern, älteren und behinderten Menschen.
      7. Benutzen Sie im Brandfall den Fahrstuhl nicht.
      8. Machen Sie sich beim Eintreffen der Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei bemerkbar, zum Beispiel in dem Sie auf der Straße stehen und deutlich winken. Übergeben Sie Ihren Wohnungstürschlüssel der Feuerwehr.

 


Feuerlöscher

Für den normalen Haushalt ist ein 6kg Schaumlöscher nach DIN EN 3 die richtige Wahl, aber auch Pulverlöscher sind grundsätzlich geeignet. Damit können Sie die meisten Entstehungsbrände gut bekämpfen. Verwenden Sie den Schaumlöscher jedoch nicht zum Löschen von brennendem Fett oder Öl. In den meisten Fällen treffen Sie auf einen Feuerlöscher der Brandklassen „ABC“. Diese Feuerlöscher eignen sich zum Löschen brennbarer fester Stoffe (Brandklasse A), brennbarer Flüssigkeiten (Brandklasse B) und brennbarer Gase (Brandklasse C). Darüber hinaus gibt es noch die Brandklasse D (brennbare Leichtmetalle) und F (brennbare Öle und Fette).

Im Auto sollten Sie einen Pulverlöscher mit mindestens 2kg Füllung mitführen, um Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern sinnvoll helfen zu können.

Bleibt der Löschversuch erfolglos, rufen Sie sofort den Notruf 112 und bringen Sie sich in Sicherheit.

Jeder Feuerlöscher muss in folgenden Fällen durch Fachpersonal gewartet werden:

    • nach jedem Löscheinsatz
    • nach einer unbeabsichtigten Betätigung
    • wenn Sie Beschädigungen am Löscher feststellen
    • spätestens nach zwei Jahren

Das Prüfdatum ist auf dem Löscher angegeben. Löscher, die längere Zeit nicht gewartet wurden, sind im Brandfall unter Umständen nicht einsatzbereit!

 


Öl- und Fettbrände

Versuchen Sie niemals, brennendes Fett oder Öl, zum Beispiel in einer Bratpfanne oder Friteuse, mit Wasser oder einem Schaumlöscher zu löschen!

Das siedende Fett oder Öl kann wesentlich wärmer als 100°C werden. Beim Löschversuch mit Wasser würde das Wasser, wenn es mit dem Fett oder Öl in Verbindung kommt, schlagartig verdampfen und dabei das brennende Öl oder Fett mit sich reißen. Das Ergebnis wäre eine „Fettexplosion“, die augenblicklich schlimmste Verbrennungen verursachen kann und die Brandausbreitung beschleunigt.

Versuchen Sie stattdessen bei einen entstehenden Öl- oder Fettbrand zunächst die Heizquelle auszuschalten und anschließend mit einem Topfdeckel oder einer Löschdecke den Brand zu ersticken. Hat sich der Brand bereits auf umliegende Möbel oder Einrichtungsgegenstände ausgebreitet, beachten Sie die Verhaltensregeln im Brandfall.