Grundausbildung im Bezirk
Die Grundausbildung zum freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden ist die Modulare Truppausbildung inkl. Sprechfunkausbildung (MTA), welche ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann. Hier lernt der Feuerwehranwärter in mehreren Monaten alles, was er für den Feuerwehralltag braucht.
Nach Abschluss der MTA und ab dem 18. Lebensjahr ist der Anwärter berechtigt, am Einsatz- und Übungsdienst teilzunehmen. Hierbei wird natürlich darauf geachtet, dass neue Kameraden mit erfahrenen Einsatzkräften zusammenarbeiten.
Nach zweijähriger Einsatz- und Übungserfahrung bzw. nach bestehen des silbernen Leistungsbzeichens im Löschangriff, hat man die Qualifikation eines Truppführers und ist dazu berechtigt, weiterführende Ausbildungen zu besuchen.
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Nach bestandendenem Truppführer kann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Vorraussetzung ist hierfür die Atemschutztauglichkeit nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G26.3. Bei diesem Lehrgang werden Grundlagen der Atmung genauso behandelt wie die korrekte Verwendung der Atemschutzgeräte. Weiterhin wird das Vorgehen in verrauchten Räumen bei der Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie die technische Hilfeleistung unter Atemschutz trainiert.
Ausbildung zum Maschinist
Ist eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden, kann der Lehrgang zum Maschinist für Löschfahrzeuge besucht werden. Hier stehen alle technischen Themen rund um das Fahrzeug im Mittelpunkt. Von grundlegenden kleineren Wartungsarbeiten, über die Bedienung der technischen Geräte und Pumpen im Fahrzeug bis hin zur Wasserförderung, auch über lange Strecken, wird in diesem Lehrgang alles gelehrt, um die technischen Einrichtungen auch unter Einsatzbedingungen zu beherrschen.
Weiterführende Lehrgänge
Je nach persönlicher Eignung und Bedarf besteht die Möglichkeit, weitere Lehrgange (z. B. den Gruppenführer) auf Kreisebene oder an den Feuerwehrschulen in Regensburg, Würzburg und Geretsried zu besuchen.

