Der Brand des Pyrbaumer Schlosses

1853 – Das Pyrbaumer Schloss wird durch Brandstiftung in Schutt und Asche gelegt.

Wilhelm von Wolfstein hat 1493 das Schloss in Pyrbaum erbaut. Es wurde auf dem Platz der vorherigen „Veste Pyrbaum“ errichtet. Fast 400 Jahre war das Schloss das Wahrzeichen der Marktgemeinde Pyrbaum. Leider ist es heute der Nachwelt nicht mehr möglich, den herrlichen Schlossbau als Monument ehemaliger Wolfsteiner Herrschaft bewundern zu können. Es stand nahezu 400 Jahre , als es am Mittwoch dem 17.August 1853 morgens 3 Uhr von ruchloser Hand in Brand gesteckt und in Schutt und Asche gelegt wurde.

Die Löscharbeiten waren in dieser Zeit sehr erschwert, da es noch keine Löschmaschinen und Löschgerätschaften gab. Wie die Weisungen damals waren, musste mit Wasserkübeln das Löschen erfolgen. Beim Schlossbrand wurden Eimerketten gebildet und aus der „Kemnathe“ (Schlossgraben) Löschwasser nach oben gefördert. Trotz der Anordnung , dass alle Eimer zum Einsatz kommen mussten, eine Rettung des Gebäudes gab es nicht mehr.

Die Brandstifter Michael Flier, kinderloser Tagelöhner, 45 Jahre alt und sein Eheweib, die im Schloß wohnten , wurden noch während des Brandes verhaftet und nach Neumarkt abgeführt. Niederträchtiger Neid soll die Veranlassung zu dem verheerenden Brand gewesen sein. Ein Teil des Archivs der Wolfsteiner wurde vernichtet, die Forstdienststelle im Schloß brannte ebenfalls mit Wohnungen vollständig aus. Die Schlosskapelle nahe, dem Schloss gelegen, kam in die größte Gefahr von Brand erfasst zu werden. Dies konnte unter großen Anstrengungen abgewendet werden.

Der Schlossbrand führte zu der Erkenntnis, dass in Pyrbaum ein Feuerwehrlöschverein umgehend gegründet werden musste, um bei weiteren Feuerausbrüchen zum Einsatz für die Brandbekämpfung zur Verfügung zu stehen. Damit waren die Vorraussetzungen zur Gründung der Pyrbaumer Wehr gegeben. 20 Jahre nach dem Schlossbrand wurde dann 1873 die Gründung der Feuerwehr in Pyrbaum vollzogen.

Das königliche Bezirksamt stellt eine vierrädrige Löschmaschine mit Sauger, sowie anderen Requisiten zur Brandbekämpfung bereit. Das Bezirksamt verfügte die Unterbringung der Maschine und weiteren Gerätschaften in einem Gerätehaus, das nahe dem Post- bzw. Badeweiher zur Aufstellung kommen musste, damit für die Brandbekämpfung sofort eine Wasserentnahme möglich war.