+++ Rauch(warn)melder retten Leben +++ Rauch(warn)melderpflicht in Bayern +++

Rauch(warn)melderpflicht in Bayern nun auch in Bestandgebäuden

Ab dem 1. Januar 2018

 

Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Weiterlesen